Nominieren Sie hier Ihre Unterkunft für das "mein-Monteurzimmer des Jahres".
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Teilnahmebedingungen

1. Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme an dem Wettbewerb "mein-Monteurzimmer-des-Jahres" von mein-Monteurzimmer.de durch die Teilnehmer. Die MABACH GmbH & Co. KG ist Betreiber von mein-Monteurzimmer.de und somit auch von dem Wettbewerb "mein-Monteurzimmer-des-Jahres" (nachfolgend kurz "Veranstalter" bzw. "Betreiber" genannt).

Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Vermieter – "mein-Monteurzimmer nominieren"

Bis zum 30.11.2021 können Vermieter ihre Unterkunft bzw. Unterkünfte für das "mein-Monteurzimmer-des-Jahres" auf www.mein-Monteurzimmer-des-Jahres.de/mein-monteurzimmer-nominieren nominieren.

Teilnahmeberechtigt sind alle Vermieter von Monteur- und Handwerkerunterkünften in Deutschland. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters.

Indem der Teilnehmer seine Unterkunft/Unterkünfte auf mein-Monteurzimmer-des-Jahres.de einträgt, ist diese automatisch für den Wettbewerb nominiert und kann bewertet werden.

Um einen Missbrauch auszuschließen, bekommen alle Teilnehmer im Anschluss an die Nominierung ihrer Unterkunft eine E-Mail an die vom Teilnehmer angegebene E-Mailadresse mit der Aufforderung zur Teilnahmebestätigung zugesendet. Eine Teilnahme erfolgt erst, wenn der Teilnehmer den Bestätigungslink in dieser E-Mail geklickt hat.

Die Gewinner des Wettbewerbs werden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Bis zum 30.11.2021 entscheidet das Publikum, welche drei Monteurunterkünfte eines jeden Bundeslandes nach den Kriterien "Monteurtaugliche Ausstattung", "Darstellung der Unterkunft" sowie "Preis-/Leistungsverhältnis" die Besten sind. Jeder Teilnehmer darf genau einmal für jede Monteurunterkunft online abstimmen.

Im zweiten Schritt bestimmt die Experten-Jury aus den drei besten Unterkünften eines jeden Bundeslandes den jeweiligen Landessieger. Aus diesen Landessiegern werden drei Monteurzimmer ausgewählt, die von der Jury begutachtet werden. Nach eingehender Prüfung dieser drei Finalisten wird in einer finalen Jurysitzung das "mein-Monteurzimmer-des-Jahres" und somit der Bundessieger ermittelt.

Auf die Preisträger (Landessieger sowie Bundessieger) warten verschiedene Gewinne, die auf www.mein-Monteurzimmer-des-Jahres.de/gewinne eingesehen werden können.

2.2 Nutzungsrechte, Freistellung und Verantwortlichkeit

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die von den Teilnehmern bereitgestellten Fotos auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Inhalte abzulehnen, wenn sie nach seiner sachgerechten Einschätzung rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Mit dem Hochladen bzw. Einsenden von Fotos, erklären die Teilnehmer, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind, also dass die Inhalte entweder von ihnen stammen oder sie die Einwilligung der Urheber sowie der auf den Fotos abgebildeten Personen eingeholt haben.

Die Teilnehmer stellen den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der den Teilnehmern bereitgestellten Inhalte entstanden sind. Sie erklären sich bereit, den Veranstalter in jeder zumutbaren Form bei der Abwehr dieser Ansprüche zu unterstützen.

Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre Einreichungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel und der Auslosung, Abwicklung und Präsentation der Teilnehmerbeiträge vom Veranstalter in Online- wie Offlinemedien (zum Beispiel im Printbereich) genutzt, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten öffentlich zugänglich gemacht werden. Daneben ist der Veranstalter berechtigt, die Einreichungen zu bearbeiten und – falls es erforderlich ist – Dritten Nutzungsrechte an ihnen einzuräumen. Diese Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich sowie ohne räumliche, inhaltliche oder zeitliche Beschränkung.

2.3 Websitebesucher - "Monteurzimmer bewerten"

Bis zum 30.11.2021 kann das Publikum die nominierten Unterkünfte online bewerten und so entscheiden, welche drei Monteurunterkünfte eines Bundeslandes die Besten sind.

Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher (natürliche Personen) des Wettbewerbs bzw. der Wettbewerbsseite, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Teilnahme die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind die Vermieter der nominierten Unterkünfte. Ausgeschlossen sind hingegen die Mitarbeiter des Veranstalters.

Jeder Teilnehmer darf genau einmal für jede Monteurunterkunft abstimmen. Der Teilnehmer hat dafür jeweils eine Stimme, die er jeder Unterkunft vergeben darf. Wertungsrelevant ist alleine die Anzahl der Stimmen. Die drei besten Unterkünfte eines jeden Bundeslandes kommen in den Endentscheid um den Landessieg.

Für die Abstimmung muss der Teilnehmer eine gültige E-Mailadresse angeben. Um einen Missbrauch auszuschließen, bekommen alle Teilnehmer nach der Bewertung einer jeden Unterkunft eine E-Mail an die vom Teilnehmer angegebene E-Mailadresse mit der Aufforderung zur Teilnahmebestätigung zugesendet. Eine Zählung der Bewertung erfolgt erst, wenn der Teilnehmer den Bestätigungslink in dieser E-Mail geklickt hat. Mehrfachteilnahmen sind verboten, sodass Teilnehmer, die versuchen mit mehreren E-Mailadressen teilzunehmen, um die Gewinnchancen zu erhöhen, vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.

Unter allen Teilnehmern werden Gewinne verlost, die auf www.mein-Monteurzimmer-des-Jahres.de/gewinne eingesehen werden können.

Die Gewinner werden durch Losentscheid ermittelt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder für den Fall, dass Teilnehmer den Teilnahmevorgang oder den Wettbewerb manipulieren bzw. versuchen, zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen.

4. Abwicklung

Eine Auszahlung der Gewinne in bar, in Sachwerten, ihr Tausch oder ihre Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Gewinne, die von Kooperationspartnern bzw. Preissponsoren gestellt werden, bietet der Veranstalter nur in deren Namen an. Der Veranstalter ist in solchen Fällen nicht verantwortlich für die rechtzeitige und vollständige Ausschüttung des Gewinns sowie für Sach- bzw. Rechtsmängel oder für die Zahlungsunfähigkeit des Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für den Wettbewerb.

Die in der Gewinnspielbeschreibung gegebenenfalls textlich und bildlich präsentierten Gewinne sind nicht zwingend mit den zu gewinnenden Gegenständen identisch. Abweichungen, insbesondere in Modell, Farbe und Ausstattung u.Ä. sind möglich.

Der Teilnehmer kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle der nächste Teilnehmer in der Gewinnrangfolge nach. Die Übergabe der Gewinne wird individuell mit den Teilnehmern abgestimmt.

Die Teilnehmer werden zeitnah per E-Mail an die angegebene E-Mailadresse über die Gewinne benachrichtigt und um Bestätigung gebeten.

Bestätigt ein Teilnehmer die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. ungültige E-Mailadresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zulasten der Teilnehmer.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

5. Gewähräleistungsausschluss

Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Der Wettbewerb kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen jederzeit beendet oder abgebrochen werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Hierzu können technische Probleme oder Regeländerungen gehören.

Eine lückenlose Erreichbarkeit des Wettbewerbs unabhängig von Zugriffsort und Zugriffszeit sowie eine bestimmte Geschwindigkeit der Verbindung (Bandbreite, Reaktionszeit) wird vom Veranstalter zu keinem Zeitpunkt geschuldet.

Daneben ist jede Haftung des Veranstalters für das Bestehen technischer Voraussetzungen der rechtzeitigen Teilnahme am Gewinnspiel sowie für etwaige Übertragungsfehler ausgeschlossen.

6. Haftung

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet der Veranstalter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Veranstalter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme der Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzt bleibt unberührt.

Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

7. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Fulda. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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